Die Unfallgefahren, die bei der Nutzung von Kranen lauern, stehen und fallen nicht nur mit der Wartung des Kranes, sondern auch mit dem Verantwortungsbewusstsein und den Fähigkeiten des Bedieners.
Unfälle ziehen häufig rechtliche Konsequenzen für den Mitarbeiter wie für den Arbeitgeber nach sich. Schränken Sie
die Risiken ganz einfach ein: Die Ausbildung wird auf der Grundlage von BGG 921 und BGV D6 durchgeführt und be-inhaltet sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.
Wer den Kurs erfolgreich absolviert, erwirbt einen Kranschein und kann fortan alle Kranarten nach vorheriger fachgerechter Unterweisung bedienen. Als Zugangsvoraussetzungen zur Kursteilnahme gehören körperliche und geistige Eignung, ein vollendetes 18. Lebensjahr sowie ausreichende Deutschkenntnisse.
In Deutschland dürfen nur ausgebildete Kranführer eine Krananlage steuern (vgl. DGUV Vorschrift 52 – §29, BGG 921). Eine Ausbildungspflicht besteht unabhängig von der Tragfähigkeit und der Bauart des Kranes. Ausgenommen sind lediglich Krane, bei denen alle Bewegungen durch Muskelkraft erzeugt werden (handbetätigte Krane).
Dennis Robeck
Alte Landstr. 37
22962 Siek
Mobil 0152 21 44 61 91
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